In Folge der Abschaffung der staatlichen Garantien für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute kam es zur Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen unter dem seit 19. Juli 2005 geltenden Pfandbriefgesetz. Über eine insolvenzgesicherte von einem unabhängigen staatlichen Treuhänder verwaltete Deckungsmasse, die Überbesicherung sowie weitere restriktive gesetzliche Vorschriften verfügen Pfandbriefe über eine über das Maß gewöhnlicher Schuldverschreibungen hinaus gehende Sicherheit und erhalten daher regelmäßig sehr gute Bonitätsnoten von den Ratingagenturen.
Für die pbb Deutsche Pfandbriefbank, als einer der größten Emittenten auf dem deutschen Pfandbriefmarkt, stellt der Pfandbrief das wesentliche Instrument zur Refinanzierung dar. Dabei sind gemäß der Geschäftsausrichtung auf Immobilienfinanzierung und öffentliche Investitionsfinanzierung der Hypothekenpfandbrief und der Öffentliche Pfandbrief die beiden Hauptrefinanzierungsinstrumente. Neben Benchmarkemissionen am breiten Kapitalmarkt spielen dabei auch Privatplatzierungen von Inhaber- und Namenspapieren eine wichtige Rolle, die individuell nach den Wünschen der Investoren ausgestattet werden können.
Zur Refinanzierung des deckungsstockfähigen Immobiliengeschäftes werden Hypothekenpfandbriefe begeben (ausstehende Pfandbriefe per 30.09.2011: EUR 14,4 Mrd.). Unser Deckungsstock setzt sich wie folgt zusammen:

Die öffentliche Investitionsfinanzierung wird durch Öffentliche Pfandbriefe refinanziert (ausstehende Pfandbriefe per 30.09.2011: EUR 33,9 Mrd.). Der öffentliche Deckungsstock stellt sich wie folgt dar:
