Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick entlang der Agenda der Hauptversammlung zusammengefasst. Die ausführliche Darstellung und Erläuterung der Tops können Sie jederzeit der Einladung zur Hauptversammlung entnehmen:

Top 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss gebilligt. Die Unterlagen können Sie hier einsehen:
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/

Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom Vorstand sowie – was den Bericht des Aufsichtsrats angeht – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert.

Top 2 Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 127.751.542,60 vollständig zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,95 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden.

Top 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Top 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

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Top 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

Der langjährige Vorsitzende Dr. Günther Bräunig wird auf eigenen Wunsch planungsgemäß den Aufsichtsrat zum Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung verlassen, so dass für das frei werdende Mandat ein Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen ist. Ebenso endet das Mandat des bislang gerichtlich bestellten Mitglieds des Aufsichtsrats, Prof. Dr. Kerstin Hiska Hennig, mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung. Es sind daher zwei Mitglieder der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Louis Hagen neu in den Aufsichtsrat zu wählen und das Mandat von Frau Prof. Dr. Kerstin Hiska Hennig zu bestätigen. Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat aus seiner Mitte Herrn Dr. Louis Hagen zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wählt.
 

Dr. Louis Hagen war über 13 Jahre im Vorstand der Münchener Hypothekenbank eG, seit 2016 als Vorsitzender des Vorstands. Von 2016 bis 2022 war er Präsident des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Dr. Louis Hagen verfügt über langjährige, tiefgreifende Branchenkompetenz im Banking, im Bereich Gewerbeimmobilien sowie im Pfandbriegeschäft. Durch seine Tätigkeit im Vorstand der Münchener Hypothekenbank ist er international vernetzt und mit den Märkten vertraut. Dr. Louis Hagen hat nachhaltige Verbindungen zu relevanten Ansprechpartnern in Wirtschaft, Politik und Bankenaufsicht.

Lebenslauf von Dr. Louis Hagen

Prof. Dr. Hennig erfüllt das Anforderungsprofil des Aufsichtsrats durch ihre langjährige Tätigkeit u.a. in der internationalen Projektentwicklung von Immobilien und als Hochschulprofessorin und Leiterin des Bereichs Real Estate Economics an der European Business School in hohem Maße.

Lebenslauf von Prof. Dr. Hennig

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Top 6 Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie
des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

Weitere Informationen zu Top 6

Top 7 Billigung des Vergütungsberichts

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht zu billigen. Sie finden diesen in Anlage II der HV Einladung.

Top 8 Satzungsänderung zur Ermöglichung der Durchführung virtueller Hauptversammlungen

Eine rein virtuelle Form der Hauptversammlung ist vom Gesetzgeber als Alternative zur Durchführung von Hauptversammlungen vorgesehen, soweit die Satzung der Gesellschaft dies gestattet. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine solche Möglichkeit für den Zeitraum bis Ende 2025 vorzusehen. Welche Art der Durchführung im konkreten Fall genutzt wird, obliegt im Falle einer entsprechenden Ermächtigung jeweils dem pflichtgemäßen Ermessen des Vorstands.

Top 9 Satzungsänderung betreffend die virtuelle Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an Hauptversammlungen

Grundsätzlich sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Schon jetzt ist allerdings eine nicht-physische Teilnahme unter besonderen Voraussetzungen nach der Satzung gestattet. Künftig soll dies den Mitgliedern des Aufsichtsrats auch ermöglicht werden, wenn die Hauptversammlung selbst nur virtuell durchgeführt wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die bestehende Satzungsregelung um die virtuelle Teilnahme bei virtuellen Hauptversammlungen zu ergänzen. Die Details können Sie der Einladung zur Hauptversammlung entnehmen.

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