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Im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) beurteilen und messen die Aufsichtsbehörden Risiken, denen Banken aus Sicht der Aufsichtsbehörden ausgesetzt sind. Der SREP zeigt dabei insbesondere Eigenkapitalanforderungen.

SREP-Kapitalanforderungen für 2026

München, 28. Oktober 2025 – Die Europäische Zentralbank (EZB) hat der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) das Ergebnis des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) 2025 mitgeteilt.

Die ab 1. Januar 2026 gültige bankspezifisch festgelegte zusätzliche Eigenmittelanforderung der Säule 2 (P2R) wurde unverändert mit 3,25% festgelegt, wobei davon mindestens 56,25% mit hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET 1 Kapital) und 75% mit Kernkapital (Tier 1 Kapital) abzudecken sind.

Die SREP-Kapitalanforderung an das harte Kernkapital wurde auf konsolidierter Basis demgemäß auf 8,83% festgesetzt. Sie setzt sich aus der Säule-1-Mindestkapitalanforderung von 4,50%, der Säule-2-Kapitalanforderung von 1,83% (Total SREP Capital Requirement – TSCR: 6,33%) und dem Kapitalerhaltungspuffer von 2,50% zusammen, zzgl. des antizyklischen Kapitalpuffers (countercyclical capital buffer - CCyB)  und des sektoralen Systemrisikopuffers (sectoral systemic risk buffer - sSyRB). Die Kapitalanforderungen für die weiteren Kapitalformen liegen entsprechend bei 10,94% für die Tier-1-Kapitalquote und 13,75% für die Gesamtkapitalquote, zzgl. CCyB und sSyRB (0,94% per 30.09.2025).

Die Kapitalausstattung der pbb liegt auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kapitalpuffer weiterhin deutlich oberhalb der oben genannten Schwellenwerte.