Im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) beurteilen und messen die Aufsichtsbehörden Risiken, denen Banken aus Sicht der Aufsichtsbehörden ausgesetzt sind. Der SREP zeigt dabei insbesondere Eigenkapitalanforderungen.

 

SREP-Kapitalanforderungen für 2025

München, 17. Dezember 2024 – Die Europäische Zentralbank (EZB) hat der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) das Ergebnis des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) 2024 mitgeteilt.

Die bankspezifisch festgelegte zusätzliche Eigenmittelanforderung der Säule 2 (P2R) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2025 von 3,0% auf 3,25% angepasst, wobei davon mindestens 56,25% mit hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET 1 Kapital) und 75% mit Kernkapital (Tier 1 Kapital) abzudecken sind.

Die SREP-Kapitalanforderung an das harte Kernkapital wurde auf konsolidierter Basis demgemäß auf 8,83% festgesetzt. Sie setzt sich aus der Säule-1-Mindestkapitalanforderung von 4,50%, der Säule-2-Kapitalanforderung von 1,83% (Total SREP Capital Requirement – TSCR: 6,33%) und dem Kapitalerhaltungspuffer von 2,50% zusammen. Die Kapitalanforderungen für die weiteren Kapitalformen liegen entsprechend bei 10,94% für die Tier-1-Kapitalquote und 13,75% für die Gesamtkapitalquote.
Den entsprechenden antizipierten zusätzlichen Kapitalpuffer aufgrund der branchenweiten antizyklischen Kapitalpuffer und des sektoralen Systemrisikopuffers erhöht die pbb leicht von 95 auf 100 Basispunkte.

Die Kapitalausstattung der pbb liegt auch unter Berücksichtigung des antizipierten zusätzlichen Kapitalpuffers weiterhin deutlich oberhalb der oben genannten Schwellenwerte.