Im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) beurteilen und messen die Aufsichtsbehörden Risiken, denen Banken ausgesetzt sind. Der SREP zeigt dabei insbesondere auf, wo eine Bank im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen steht.

 

SREP-Kapitalanforderungen für 2024

München, 15. Dezember 2023 – Die Europäische Zentralbank (EZB) hat der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) das Ergebnis des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) 2023 mitgeteilt.

Die bankspezifisch festgelegte zusätzliche Eigenmittelanforderung der Säule 2 (P2R) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2024 von 2,5% auf 3,0% angepasst, wobei davon mindestens 56,25 % mit hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET 1 Kapital) und 75% mit Kernkapital (Tier 1 Kapital) abzudecken sind.

Die SREP-Kapitalanforderung an das harte Kernkapital wurde auf konsolidierter Basis demgemäß auf 8,69% festgesetzt. Sie setzt sich aus der Säule-1-Mindestkapitalanforderung von 4,50%, der Säule-2-Kapitalanforderung von 1,69% (Total SREP Capital Requirement – TSCR: 6,19%) und dem Kapitalerhaltungspuffer von 2,50% zusammen. Die entsprechenden Kapitalanforderungen für die weiteren Kapitalformen liegen entsprechend bei 10,75% für die Tier-1-Kapitalquote und 13,50% für die Gesamtkapitalquote.

Den entsprechenden antizipierten zusätzlichen Kapitalpuffer von 95 Basispunkten behält die pbb aufgrund der branchenweiten antizyklischen Kapitalpuffer und des sektoralen Systemrisikopuffers bei.

Die Kapitalausstattung der pbb liegt weiterhin deutlich oberhalb der oben genannten Schwellwerte inklusive der Berücksichtigung des antizipierten antizyklischen Kapitalpuffers.