Im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) beurteilen und messen die Aufsichtsbehörden Risiken, denen Banken ausgesetzt sind. Der SREP zeigt dabei insbesondere auf, wo eine Bank im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen steht.

 

SREP-Kapitalanforderungen für 2023 unverändert

  • Regulatorische Mindestanforderung an hartes Kernkapital (CET 1 Capital) bei 8,41%
  • Antizipierter zusätzlicher Kapitalpuffer erhöht sich aufgrund branchenweiter Erhöhung der antizyklischen Kapitalpuffer und Einführung des sektoralen Systemrisikopuffers
  • pbb mit bereits auf Basel IV-Niveau kalibrierter CET 1-Quote von 16,3% (30. September 2022) komfortabel kapitalisiert

München, 16. Januar 2023 – Die Europäische Zentralbank (EZB) hat der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) das Ergebnis des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) 2022 mitgeteilt.

Die bankspezifisch festgelegte zusätzliche Eigenmittelanforderung der Säule 2 (P2R) liegt mit Wirkung zum 1. Januar 2023 unverändert bei 2,5 %, wobei mindestens 56,25 % mit hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET 1 Capital) und 75% mit Kernkapital (Tier 1 Capital) abzudecken sind.

Die SREP-Kapitalanforderung an das harte Kernkapital (CET1) wurde auf konsolidierter Basis demgemäß auf 8,41% festgesetzt. Sie setzt sich aus der Säule-1-Mindestkapitalanforderung von 4,50%, der Säule-2-Kapitalanforderung von 1,41% (Total SREP Capital Requirement – TSCR: 5,91%) und dem Kapitalerhaltungspuffer von 2,50% zusammen. Die entsprechenden Kapitalanforderungen für die weiteren Kapitalformen liegen ebenfalls unverändert bei 10,38% für die Tier-1-Kapitalquote und 13,00% für die Gesamtkapitalquote.

Aufgrund der branchenweiten Erhöhung der antizyklischen Kapitalpuffer und Einführung des sektoralen Systemrisikopuffers passt die pbb den entsprechenden antizipierten zusätzlichen Kapitalpuffer von bisher 45 bp auf 90 bp an.

Die Kapitalausstattung der pbb übersteigt – auch unter Berücksichtigung der antizipierten regulatorischen Effekte aus den EBA Guidelines und Basel IV – die Kapitalanforderungen von EZB bzw. nationalen Behörden deutlich. Das harte Kernkapital besteht aus dem Grundkapital und Rücklagen; es ist das qualitativ hochwertigste Kapital und eine Messgröße für die Kapitalstärke einer Bank.

 

Grafik: SREP-Anforderungen 2023 (ohne antizipierten zusätzlichen Kapitalpuffer)