Veröffentlichung gem. § 10 WpPG

Nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) müssen Emittenten von Wertpapieren ein „jährliches Dokument“ veröffentlichen. Dieses fasst die Informationen zusammen, die die Öffentlichkeit aufgrund bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften innerhalb der vergangenen 12 Monate erhalten hat.

Nachfolgend finden Sie die nach §10 WpPG aufzuführenden Informationen:

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Hartmut Rath
Operations Trading Securities


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