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Deutsche Pfandbriefbank AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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Deutsche Pfandbriefbank AG

22.10.2015 17:24

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika
hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.10.2015 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der Deutsche Pfandbriefbank AG, Unterschleissheim,
Deutschland am 16.10.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten
hat und an diesem Tag 3,02% (das entspricht 4060161 Stimmrechten) betragen
hat.
2,12% der Stimmrechte (das entspricht 2847935 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
0,90% der Stimmrechte (das entspricht 1212226 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen.

22.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Pfandbriefbank AG
Freisinger Strasse 5
85716 Unterschleissheim
Deutschland
Internet: www.pfandbriefbank.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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