Compliance

Verhaltenskodex und ethische Grundsätze

Transparentes, faires, verantwortungsbewusstes und ehrliches Verhalten mit dem erforderlichen Grad an Expertise, Professionalität und Integrität im Verhalten untereinander und im Verhältnis zu Kunden und Geschäftspartnern, Wettbewerbern und der Öffentlichkeit sind in der pbb fest verankert.

Die Umsetzung und Einhaltung der relevanten gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen sowie internen Vorschriften und sonstigen einschlägigen Gesetze und Regeln sind dabei Grundvoraussetzungen. Intern legt der Verhaltenskodex des pbb Konzerns den ethisch-rechtlichen Rahmen fest. Dieser ist auf der Internetseite der pbb veröffentlicht und umfasst die unverzichtbaren Anforderungen, die der pbb Konzern an alle Mitarbeiter stellt.

Der Verhaltenskodex enthält unter anderem klare Anweisungen zu den Themen Beziehung zu Kunden, Lieferanten, Aktionären, Investoren und Wettbewerbern wie auch Verhaltensregeln im Falle von Interessenkonflikten, Bestechung, Vorteilsgewährung, Geldwäscheprävention und Marktmissbrauch.

Der pbb Konzern unterstützt keinerlei Geschäftspraktiken, die seiner Reputation schaden können oder bei denen der Verdacht besteht, dass der Kunde dadurch gegen die ethischen Standards des pbb Konzerns verstößt oder ungesetzlich handelt.

Zudem bilden die geltende Rechtsordnung und alle behördlichen Vorschriften, die in den jeweiligen Rechtsräumen gelten, in denen der pbb Konzern tätig ist, die Grundlage für alle Unternehmensentscheidungen und das tägliche Handeln. Ergänzt werden diese um ein internes Regelwerk sowie detaillierte Prozessanweisungen.

Außerdem gilt für die pbb als börsennotiertes Unternehmen der Deutsche Corporate Governance Kodex mit der Maßgabe des Grundsatzes „Comply or Explain“. Dieser beschreibt gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und reflektiert darüber hinaus die aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen und Standards einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Compliance

Compliance hat zum Ziel, durch vorbeugende Unternehmensorganisation und andere Maßnahmen die Einhaltung gesetzlicher und anderer Rechtspflichten sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für Rechtspflichten im Zusammenhang mit oder bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen. Deren Einhaltung dient dem Kunden-/Investorenschutz und damit auch unmittelbar dem Schutz der Reputation des Unternehmens. Zum Kernbereich der einzuhaltenden Normen gehören die Marktmissbrauchsverordnung, das Wertpapierhandelsgesetz und die darauf basierenden Verordnungen und Richtlinien. Zu den Compliance-Risiken gehören Sanktionen, finanzielle Verluste und Reputationsverluste, die sich aus Verstößen gegen diese Regeln ergeben können.

Zahlreiche interne Richtlinien und Fachanweisungen, wie zum Beispiel Richtlinien zur Bekämpfung sonstiger strafbarer Handlungen, Informationssicherheits-Richtlinie, Geldwäscheprävention (Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung), sind für alle Mitarbeiter bindend. Zur Sensibilisierung und Weiterbildung der Mitarbeiter des pbb Konzerns sind diese verpflichtet, regelmäßig an Compliance-Schulungen zu den Themen Verhinderung von Geldwäsche und sonstigen strafbaren Handlungen wie zum Beispiel Korruption (einschließlich Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Bestechung und Bestechlichkeit), Geheimnisverrat und Steuerstraftaten sowie zu allgemeinen Compliance-Themen teilzunehmen. Die erfolgreiche Teilnahme wird nach einem Test mit einem Zertifikat bestätigt. Die Durchführung der Schulungen wird regelmäßig durch Group Internal Audit geprüft.

Zum Schutz vor Korruption hat der pbb Konzern klare Grundsätze festgelegt. Diese enthalten Richtlinien für ein korrektes und professionelles Verhalten, beispielsweise bei Interessenkonflikten, im Kampf gegen Korruption, Bestechung oder Bestechlichkeit. Einen Schwerpunkt bilden die Vorgaben für die Annahme und Gewährung von Vergünstigungen und Geschenken.

Auch im Umgang mit Vertretern von Regierungen und öffentlichen Stellen müssen alle Handlungen unterlassen werden, die deren Entscheidungen unrechtmäßig beeinflussen könnten. Vor allem sind Geldzuwendungen, Geschenke oder andere Vergünstigungen an Amtsträger zu unterlassen, die in irgendeiner Form als unzulässige Beeinflussung, Bestechung oder Korruption ausgelegt werden könnten. Jede Form von politischen Spenden im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit ist im Konzern grundsätzlich unerwünscht.

Emittenten und in ihrem Auftrag oder für ihre Rechnung handelnde Personen müssen laut Art. 18 MMVO Verzeichnisse über solche Personen führen, die für sie tätig sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben. Die in den Verzeichnissen geführten Personen sind durch den pbb Konzern über die rechtlichen Pflichten, die sich aus dem Zugang zu Insiderinformationen ergeben, sowie über die Rechtsfolgen von Verstößen aufgeklärt.

Whistleblowing

Kontakt

Dr. Christiane Pöppelmann
Head of Compliance

Tel.: +49 89 2880 11481
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