Meldepflichtige Personen sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, dem Unternehmen sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bestimmte Informationen bezüglich ihrer Stimmrechte mitzuteilen. Die pbb veröffentlicht diese Informationen gemäß den Vorgaben des WpHG.
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20.01.2017
Matthew Wood20.01.2017
Matthew Wood18.01.2017
Matthew Wood18.01.2017
Matthew Wood24.11.2016
Lee S. Ainslie III24.11.2016
Lee S. Ainslie III