Offenlegungsbericht gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) i.V.m. Änderungsverordnung (EU) 2019/876

Gemäß der Capital Requirements Regulation (CRR) sind Institute verpflichtet, die in Teil 8 der CRR genannten Informationen offenzulegen. Die pbb veröffentlicht diese Informationen im Offenlegungsbericht auf Basis der konsolidierten Lage für den pbb Konzern.

Das Kernanliegen der aufsichtsrechtlichen Offenlegungspflichten (Säule 3) besteht insbesondere darin, die Marktdisziplin der Institute zu stärken und die Markttransparenz zu steigern. Durch aussagekräftige, vergleichbare und konsistente Offenlegungen von Informationen sollen die Markteilnehmer in die Lage versetzt werden, die Kapital- und Risikosituation von Instituten besser einschätzen zu können. Die Offenlegungspflichten ergänzen dabei die Mindestkapitalanforderungen (Säule 1) und den aufsichtlichen Überprüfungsprozess (Säule 2).

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