Jährliches Dokument 2009
§ 10 WpPG verpflichtet die Emittenten von Wertpapieren einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht hat.
Dieses Dokument wurde ausschließlich aufgrund § 10 WpPG erstellt und hat nur den Zweck, die aus § 10 WpPG resultierende Pflicht der Deutsche Pfandbriefbank AG für den Zeitraum 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 zu erfüllen. Weder dieses Jährliche Dokument, noch die in ihm enthaltenen Informationen einschließlich derer, auf die verwiesen wird, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die in ihm verwiesen werden, veraltet sein können. Eine Pflicht zur Aktualisierung der Informationen durch die Deutsche Pfandbriefbank AG besteht nicht.
Für den Fall, dass ein angegebener Link im Internet nicht verfügbar oder funktionsfähig sein sollte, halten wir die Information in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe für Sie bereit. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Deutsche Pfandbriefbank AG, Abteilung Corporate Governance Germany, Freisinger Strasse 5, 85716 Unterschleißheim.
Veröffentlichung einer Bekanntmachung der Deutsche Pfandbriefbank AG (vormals Hypo Real Estate Bank AG) gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG
- Bekanntmachung vom 20.04.2009 über die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts 2008
- Bekanntmachung vom 23.04.2009 über die Veröffentlichung des Konzern-Jahresfinanzberichts 2008
- Bekanntmachung vom 05.08.2009 über die Veröffentlichung des Konzern-Finanzberichts (Halbjahr 2009)
- Veröffentlichung von Mitteilungen der Deutsche Pfandbriefbank AG (vormals Hypo Real Estate Bank AG) gemäß § 30 b WpHG
- Veröffentlichung der Mitteilungen der Deutsche Pfandbriefbank AG (vormals Hypo Real Estate Bank AG) gemäß § 30 e WpHG
- Veröffentlichungen der Deutsche Pfandbriefbank AG (vormals Hypo Real Estate Bank AG) gemäß §8b, Absatz 2 HGB
Ad-Hoc-Meldungen der Deutsche Pfandbriefbank AG (vormals Hypo Real Estate Bank AG) nach § 15 WpHG
Die in den angegebenen Zeiträumen veröffentlichten Ad-Hoc-Meldungen stehen unter den nachfolgenden Links im Internet zur Verfügung
Ad Hoc Meldungen
- Ad-Hoc-Meldung vom 12.01.2009: Verlängerung des Garantierahmens
- Ergänzung zur Ad-Hoc-Meldung vom 12.01.2009
- Ad-Hoc-Meldung vom 20.01.2009: Erweiterung des Garantierahmens
- Ergänzung zur Ad-Hoc-Meldung vom 20.01.2009
- Ad-Hoc-Meldung vom 11.02.2009: Erweiterung des Garantierahmens
- Ergänzung zur Ad-Hoc-Meldung vom 11.02.2009
- Ad-Hoc-Meldung vom 28.03.2009: Kapitalmaßnahme
- Ergänzung zur Ad-Hoc-Meldung vom 28.03.2009
- Ad-Hoc-Meldung vom 28.03.2009: Konzernabschluss 2008
- Ergänzung zur Ad-Hoc-Meldung vom 28.03.2009
- Ad-Hoc-Meldung vom 22.06.2009: Ergebnisbelastung aus Risikovorsorge
- Ergänzung zur Ad-Hoc-Meldung vom 22.06.2009
- Ad-Hoc-Meldung vom 04.11.2009: Weitere Unterstützung
- Ergänzung zur Ad-Hoc-Meldung vom 22.06.2009
- Ad-Hoc-Meldung vom 21.12.2009: Restrukturierung der Liquiditätsfaszilität
- Ergänzung zur Ad-Hoc-Meldung vom 21.12.2009
Veröffentlichung einer Bekanntmachung der ehemaligen Depfa Deutsche Pfandbriefbank AG
(jetzt Deutsche Pfandbriefbank AG) gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Veröffentlichungen der Mitteilungen der ehemaligen Depfa Deutsche Pfandbriefbank AG (jetzt Deutsche Pfandbriefbank AG) gemäß § 30 b WpHG
Download
Ad-Hoc-Meldungen der ehemaligen Depfa Deutsche Pfandbriefbank AG (jetzt Deutsche Pfandbriefbank AG) nach § 15 WpHG
Die in den angegebenenZeiträumen veröffentlichten Ad-Hoc-Meldungen stehen unter den nachfolgenden Links im Internet zur Verfügung
Ad-Hoc Meldungen
- Ad-Hoc-Meldung vom 12.01.2009: Verlängerung des Garantierahmens
- Ad-Hoc-Meldung vom 20.01.2009: Erweiterung des Garantierahmens
- Ad-Hoc-Meldung vom 11.02.2009: Erweiterung des Garantierahmens
- Ad-Hoc-Meldung vom 28.03.2009: Kapitalmaßnahme
- Ergänzung zur Ad-Hoc-Meldung vom 28.03.2009
- Ad-Hoc-Meldung vom 28.03.2009: Konzernabschluss 2008
- Ad-Hoc-Meldung vom 10.06.2009: Verschmelzung DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG, Rechte der Genusscheininhaber gemäß § 23 UmwG
Informationen, die in diesem jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell. Für den Fall, dass ein hier angegebener Internetlink nicht verfügbar oder funktionsfähig sein sollte, halten wir die Information in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe für Sie bereit. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Deutsche Pfandbriefbank AG, Corporate Governance Germany, Freisinger Strasse 5, 85716 Unterschleißheim.