Jährliches Dokument 2011
§ 10 WpPG verpflichtet die Emittenten von Wertpapieren einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht hat.
Das Jährliche Dokument wurde ausschließlich aufgrund § 10 WpPG erstellt und hat nur den Zweck, die aus § 10 WpPG resultierende Pflicht der Deutsche Pfandbriefbank AG für den Zeitraum 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 zu erfüllen. Weder dieses Jährliche Dokument, noch die in ihm enthaltenen Informationen einschließlich derer, auf die verwiesen wird, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die in ihm verwiesen werden, veraltet sein können. Eine Pflicht zur Aktualisierung der Informationen durch die Deutsche Pfandbriefbank AG besteht nicht.
Für den Fall, dass ein Download nicht verfügbar oder funktionsfähig sein sollte, halten wir die Information in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe für Sie bereit. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Deutsche Pfandbriefbank AG, Abteilung Corporate Governance Germany, Parkring 28, 85748 Garching