Vorstand
Gemäß Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Regel nicht älter als 70 Jahre und die Mitglieder des Vorstands in der Regel nicht älter als 60 Jahre sein.
Gemäß Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Regel nicht älter als 70 Jahre und die Mitglieder des Vorstands in der Regel nicht älter als 60 Jahre sein.