Meldepflichtige Personen sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, dem Unternehmen sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bestimmte Informationen bezüglich ihrer Stimmrechte mitzuteilen. Die pbb veröffentlicht diese Informationen gemäß den Vorgaben des WpHG.
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