Jährliches Dokument 2010
Jährliches Dokument für das Geschäftsjahr 2010
§ 10 WpPG verpflichtet die Emittenten von Wertpapieren einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht hat.
Das Jährliche Dokument wurde ausschließlich aufgrund § 10 WpPG erstellt und hat nur den Zweck, die aus § 10 WpPG resultierende Pflicht der Deutsche Pfandbriefbank AG für den Zeitraum 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 zu erfüllen. Weder dieses Jährliche Dokument, noch die in ihm enthaltenen Informationen einschließlich derer, auf die verwiesen wird, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die in ihm verwiesen werden, veraltet sein können. Eine Pflicht zur Aktualisierung der Informationen durch die Deutsche Pfandbriefbank AG besteht nicht.
Für den Fall, dass ein angegebener Link / Download nicht verfügbar oder funktionsfähig sein sollte, halten wir die Information in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe für Sie bereit. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Deutsche Pfandbriefbank AG, Abteilung Corporate Governance Germany, Parkring 28, 85748 Garching.
Pflichtveröffentlichung nach WpHG und HGB
- Bekanntmachung vom 18.03.2010 über die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts 2009
- Bekanntmachung vom 18.03.2010 über die Veröffentlichung des Konzern-Jahresfinanzberichts 2009
- Bekanntmachung vom 21.07.2010 über die Veröffentlichung des Konzern-Finanzberichts (Halbjahr) 2010
- Veröffentlichung von Mitteilungen der Deutsche Pfandbriefbank AG gemäß § 30 b WpHG
- Veröffentlichung von Mitteilungen der Deutsche Pfandbriefbank AG gemäß § 30 e WpHG
- Veröffentlichung von Mitteilungen der Deutsche Pfandbriefbank AG gemäß § 8 b, Absatz 2 HGB
Ad-Hoc-Meldungen der Deutsche Pfandbriefbank AG nach § 15 WpHG
- Ad-Hoc Meldung vom 21.01.2010: HRE stellt Antrag auf Übertragung von Vermögensgegenständen auf eine Abwicklungsanstalt
- Ergänzung zu Ad-Hoc-Meldungen ab 21.01.2010
- Ad-Hoc Meldung vom 12.03.2010: Deutsche Pfandbriefbank AG: Keine Ausschüttung für Genussscheine und Tier-1-Anleihe der Deutsche Pfandbriefbank AG
- Ergänzung zu Ad-Hoc Meldung ab 25.03.2010
- Ad-Hoc Meldung vom 25.03.2010: CEO Axel Wieandt scheidet einvernehmlich aus
- Ad-Hoc Meldung vom 29.10.2010: Ausschüttungsquote von Genussscheinen (ISIN DE 0008124041 und ISIN DE 0005463251)