Schiedsgutachter bei Estate UK-3-Verbriefung stellt Zulässigkeit der Verlustzuweisung an die Credit Linked Notes in voller Höhe von 113,8 Mio. GBP fest

28.06.2019

Keine Belastung für das Ergebnis der Deutsche Pfandbriefbank

Der vom Treuhänder bestellte Schiedsgutachter für die Verbriefungstransaktion Estate UK-3 (UK-3), die über Credit Linked Notes das Ausfallrisiko eines Portfolios von Immobiliendarlehen absichert, hat heute seine Feststellung mitgeteilt. Er hält die Zuweisung eines ausfallbedingten Verlusts von 113,8 Mio. GBP in voller Höhe für zulässig. Die Verlustzuweisung führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Rückzahlungsanspruchs unter den Credit Linked Notes. Der Schiedsgutachter hat damit die Position der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) als Emittentin von UK-3 vollumfänglich bestätigt. 

Die pbb wird den Verlust zum nächstmöglichen Termin, das ist der 20. September 2019, den Credit Linked Notes zuweisen. Die Verlustzuweisung wird zu einem vollständigen Ausfall der Credit Linked Notes der Klassen A2, B, C, D und E führen und den Nominalbetrag der Klasse A1+ von 400.000 GBP um etwa 0,1 % reduzieren.

In Folge der Verlustzuweisung an die Credit Linked Notes ergibt sich keine Belastung für das Ergebnis der pbb. Aufgrund des guten Geschäftsverlaufs im 1. Halbjahr 2019 strebt die pbb im Übrigen ein Vorsteuerergebnis für das Geschäftsjahr 2019 (IFRS, Konzern) am oberen Ende der kommunizierten Prognose von 170-190 Mio. EUR oder leicht darüber an.

Mit UK-3 hatte ein Vorgängerinstitut der pbb im Jahr 2007 über Credit Linked Notes das Ausfallrisiko eines Portfolios von Immobiliendarlehen abgesichert. In der Folge kam es bei einem Darlehen zu einem Forderungsausfall. Die pbb beabsichtigte, einen daraus resultierenden Verlust in Höhe von 113,8 Mio. GBP den Credit Linked Notes zuzuweisen. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die im Rahmen von UK-3 als Treuhänder (Trustee) die Interessen der Investoren wahrnimmt, meldete Zweifel an der Zulässigkeit der Verlustzuweisung an (vgl. Ad-hoc-Mitteilungen der pbb vom 18. Januar 2016 und vom 13. Dezember 2016). Im Juni 2017 beauftragte der Treuhänder daher einen unabhängigen Schiedsgutachter (Expert) festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Verlustzuweisung vorliegen. 

Ansprechpartner für die Medien
Walter Allwicher, +49 89 2880-28787, walter.allwicher@pfandbriefbank.com