Vorstand und Aufsichtsrat der pbb wollen Hauptversammlung weitere Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2020 vorschlagen

01.10.2021

Mit Aufheben der Restriktionen der EZB bezüglich Dividendenzahlungen der von ihr beaufsichtigten Banken per 30. September 2021 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) unter sorgfältiger Abwägung der Risikosituation der Bank nach der COVID-19-Krise die Möglichkeiten einer Erhöhung der bisherigen Ausschüttung für 2020 bewertet.

In sorgfältiger Abwägung der Rahmenbedingungen haben Vorstand und Aufsichtsrat der pbb beschlossen, den Aktionären im Rahmen einer noch einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung die Ausschüttung einer weiteren Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 0,32 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen, insgesamt also eine Ausschüttung in Höhe von rund 43 Mio. EUR. Zusammen mit der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 beschlossenen Dividendenzahlung von 0,26 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ergäbe sich für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende von 0,58 EUR.

Im Einklang mit ihrer langfristigen Dividendenstrategie und trotz der besonderen, der COVID-19-Pandemie geschuldeten Rahmenbedingungen erreicht die pbb damit für das Geschäftsjahr 2020 eine Ausschüttungsquote von wiederum 75%. Die außerordentliche Hauptversammlung, die über die Erhöhung der Dividendenzahlung zu befinden hat, wird voraussichtlich noch im Dezember 2021 stattfinden.

Wie bisher werden auch künftige Ausschüttungen unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Vertretbarkeit stehen und sich an den regulatorischen Vorgaben und Erfordernissen sowie einer von der EZB geforderten vorsichtigen Ausschüttungspolitik orientieren.

Die EZB hatte im März 2020 mit Blick auf die einsetzende Corona-Krise allen Banken unter ihrer Aufsicht eine Aussetzung der für 2019 erwogenen Dividendenzahlungen dringend nahegelegt. Im Dezember 2020 hatte die EZB angesichts der anhaltend hohen gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten äußerste Zurückhaltung und zunächst eine Begrenzung der Dividende für das Geschäftsjahr 2020 empfohlen. Am 23. Juli 2021 hat die EZB angesichts einer entspannteren COVID-19-Lage diese Empfehlung mit Wirkung zum 30. September 2021 aufgehoben.

 

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